In Übereinstimmung mit Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September informieren wir Sie, dass zur Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten der Schiedsausschuss von Turismo de Portugal, oder eine der in der Liste der Direcção Geral do Consumidor (Generaldirektorat für Verbraucher) ordnungsgemäß aufgeführten Stellen, kontaktiert werden muss.